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Salzburg-Ruf- und Raubmord i.V.m. dem Entzug des Existenziellen


Diese beiden Vorhaben aus 2009 und 2010 wurde nun vermengt in den Handlungen und auch so vorgetragen. Welches Ergebnis auf Gedankenspiele der Täter hingewiesen hatte.
 
Als ich damals den Mietvertrag am 25.09.2010 unterzeichnete und eingezogen bin, bezahlten meine Klienten meine Forderungen nicht mehr und vieles weitere trat hier in Salzburg-Lehen ein. Es handlet sich um eine Unterart zwischen Gefügigmachung und Schutzgelderpressung, sowie der Cliquenzugehörigkeit um sich auf diese Wesie auch Macht und andere Vorteile anzueignen. Ebenso im Januar 2011 eine Klage des Münchner Amtsgerichts I gegen mich, wegen einer Steuerhinterziehung die in 2009 stattgefunden habe und darin 3.600.000 €uro auf ein Konto in Salzburg per Notarvertrag eingegangen sein soll, weitere Ungereimtheiten angegeben waren, die in keiner Weise möglich sind. Zudem keine beweise existierten, sondern lediglich Behauptungen. Nun ist es so, als eine Klage ohne Beweis unzulässig ist und jedes Gericht diese abzulehnen hat. Ein zweites Verfahren in Salzburg für mich beschieden war, jedoch plötzlich in Linz die Kosten ich zu tragen hatte, auch das ist nicht möglich, da die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. also 2 Vorgänge die unzulässig sind. Dies ich auf Gedankenspiele der Architektur des Verbrechens zurückführte. Die neue Besessenheit hier in Lehen war im Grunde vorhanden. Es ging eigentlich um Schadensbegrenzung und nichts anderes. Rechtlich betrachtet waren es nach wie vor meine Immobilienwerte, ich war nach wie vor handlungsunfähig, rechtlos und wehrlos gestellt, zudem auch recht- und gesetzlos.
 
Als ich wegen des Vorwurfs banal erwiderte und bereits hier die Aussichtslosigkeit des Unterfangens bewusstwurde, begannen die Betreiber sich in München einen „Rechtsanwalt“ beauftragend einzusetzen, durch das Amtsgericht München mit deren Mandat zum Eigenschutz der beteiligten zwischen Salzburg-Lehen und München. Nichts anderes war dies. Und ich wusste, als es hier um Beteiligungen an meinen Geschäften sowie der gegen mich geführten Schutzgelderpressung ging. Also ebenso banal wie in Salzburg-Aigen und Radstadt zuvor.
 
Am 11.03.2011 von 12:00 Uhr bis 14:30 Uhr fand folglich eine Besprechung statt, an der alle Beteiligten mithörten. Anlässlich es den bereits benannten Beteiligten nur darum ging, den Funken zu empfangen um gegen 14.30 Uhr das Vorhaben in Japan zu erlangen, und dazu ein mit Kanzlei in Dachau beauftragter „Rechtsanwalt“ in München in der Ridlerstraße im ADAC-Haus durch das Amtsgericht München beauftragt wurde. Sehen Sie selbst im Internet nach. Gedankenspiele zeigen in der Architektur des Verbrechens oftmals in dem Beauftragten wie diesen „Rechtsanwalt“ eine Art des Erlösers an, der dazu bestimmt ist ein gewisses Vorhaben zu leisten. Nun mit mir in Verbindung ist so einiges möglich, vor allem mit Geisteskranken, hier ausschließlich bösartiges entsteht.
 
Es handelt sich demnach um letztendlich geisteskranke Gedankenspieler in deren Mitte mich Ludwig U. aus München im Stadtteil Moosach hineinführte und RiAG Schuldes mit seinen beiden Juristenkumpanen mitwirkten. Solche ihr Opfer letztendlich nicht mehr herauslassen wollen und dazu das gesamte nahe und ferne Umfeld mit einbeziehen.

Da diese Teilnehmer also an besagtem 11.03.2011 in dem rd. 2½-stündigen Besprechungstermin deutlich durch die beteiligten Juristen beurteilend erkannten, als sie nicht nur eine Anklage ohne Beweise hatten, vielmehr in einer kriminellen Verhandlung nichts außer unwahre Behauptungen, Verleumdungen hatten, wurde mittels Stromzufuhr meine Amnesie im April 2011 herbeigeführt. Der Anwalt der Ankläger, Richter, beteiligten Juristen und sonst beteiligten wollte nun als ich als unzurechnungsfähig beschlossen wurde was ich ablehnte. Damit hätte ich auch meine Rechte auf Rückgabe verwirkt. Das war es was das ursprüngliche Ansinnen der Österreicher und Ludwig U. war, denn ich war sein Geschäft. Den Menschenhandel er auch in 2009 vor Judith V. der Vorarlbergerin gestand und daran teilgenommen hatte. Ludwig U. warnte sie hingegen mit den Worten und Rückblick auf vergangenes:
Sei vorsichtig, der holt Dir auch den Himmel auf die Erde…

Es ging den Primitivlingen um Macht, Ausbeutung im übelsten Sinne der absolut übelsten geistes-kranksten Vorstellung.

Während der Amnesie trat die Kommune für mich ein, da ich jedoch in meinen Unterlagen diese Vergangenheit erforschte wurden viele weitere Verbrechen aufgedeckt, in Zusammenarbeit der Salzburger Staatsanwaltschaft, der Psychiater Salzburgs und Psychologen. Dabei wurde der Salzburger Finanzskandal offengelegt, der A1, der UPC und viele weitere. Plötzlich standen zwei Mitarbeiter der Finanzämter Bayern und Österreich vor mir, was mir nur gelegen kam, jedoch als ich diesen beiden Unterlagen vorlegte, begannen sie zu lügen und abscheulich einfach formuliert. Ich verwies sie meiner Räumlichkeiten.
 
An dem Verfahren ohne Beweise hielten diese fest. Dagegen eröffneten sie in München in ihrer Besessenheit und Kriminalität ein neues verfahren, ohne prozessualem Werdegang, Anklage und ebenso ohne Beweise. Beteiligt zig Juristen, Juristen aus dem Finanzamt München, Gedankenspieler, welche sich auch noch zusätzlich einen Rechtsanwalt nahmen. Das Treiben in der Verhandlung war enorm kriminell, mit solchen Energien befüllt, wie dies an der Münchner Justiz der Fall ist. Selbst darin mussten sie sich nun von Instanz zu Instanz zurücknehmen und unterlagen vor dem örtlich tatsächlich zuständigen Finanzgericht in Leipzig. Als Zeugen benannte ich die Münchner Staatsanwältin und den Leiter der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität. Ich empfing einen Freispruch.
 
Insofern wurde auch in dem Verfahren offensichtlich, als die ursprünglichen Ansinnen auf das Aussetzen in laufende Notlagen beabsichtigt war und zudem ich vielen gegen mich gerichteten Straftaten ausgesetzt wurde, wie ich das bereits unter Buchstabe g), f) 7./8. Absatz, dem juristisch bezeichneten Ruf- und Raubmord beschrieben habe, gem. §§ 186 i.V.m. 211, 212 und 249 StGB u.a. siehe vor allem auch das Unterlassen von Hilfeleistungen kann ein solches strafbares Delikt sein, so handelt es sich unter vielen anderen Straftaten weiter gemäß den Ausführungen des § 145d StGB Verfolgung Unschuldiger, ebenso nach § 344 Strafgesetzbuch StGB, falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB; sowie §§ 146, 147 und 178 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen §§ 92 und auch 255 StGB, um nur wirklich die harmlose Version dieser geisteskranken Täter wiederzugeben. Anders kann man solche Individuen nicht mehr bezeichnen. Auch die Verletzung aller Menschenrechte, der Internationalen Pakte, der internationalen Rechte, Verletzung aller persönlichen Rechte und Freiheiten, die übergeordneten Gesetze, wie der SHAEFF, HLKO, weitere Regeln, Pakte usw. einfach alles.
 
Nun genau in der Zeit der blamablen Erkennung als vorbezeichnetes Ergebnis meiner Unschuld und den Tätern in der Gemeinschaft eine der bösartigsten, kriminellen solcher Handlungen seit 1999 war, und nun vor dem erneuten Scheitern stand, löschten die Täter mein Steuersignal von dem der Sozialversicherung in Salzburg und das konnte nur von Insidern und Professionellen getätigt werden. Ich vermutete damals auch meinen Vermieter, einem ehemaligen Mitarbeiter des Finanzamtes Salzburg. Nämlich das bereits in München mit Rückzug bespickte Verfahren vor dem Finanzgericht Leipzig war anhängig und durch die beiden Aussagen der beiden leitenden Staatsanwälte sowie die fehlenden Beweise für meine Schuld, war das Verfahren für mich bestimmt auszugehen. Durch besagte Trennung des Steuersignales sollte ein Umsatz meinerseits nach Deutschland geführt werden, um auf diese kriminelle Art und Weise beweisen zu können, als ich eine Steuerhinterziehung geführt hätte. Ich konnte durch einen Steuerberater bei Salzburg, Mag. Busenlechner diese Verbindung der Signale wieder herstellen und bezahlte meine Steuerforderung beim Finanzamt Salzburg in Raten.

In 2013 ging das Verfahren in Leipzig mit einem Freispruch für mich aus. Wo kein Geldfluss ist, kann keine Steuerhinterziehung sein und ein Versuch wurde ebenso ausgeschlossen. Die Steuerbescheide wurden zurückgenommen und aufgehoben. Die beiden Staatsanwälte testierten die Machenschaften welche durch Dritte geführt wurden, um meine Vermögensverschlechterung zu erreichen und mich zu Schutzgelderpressungen und gefügig zu machen.
 
Da es sich bei dem Vorhaben intensiv seit 1999 nur um den Betrug und Erpressung handelt. Ich verweise auch auf meine Ausführungen
 
 
g) und f) Abs. 7 und 8
In 2013/2014 begann ich wieder geschäftlich aktiv zu werden, nach den Grundlagen ich eingeschränkt in der Lage bin. Dazu ich stets seit mindestens 1999 ebenso überwacht wurde, damit ich vor allem die existenziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit nicht erreiche, und im dirigistisch angeordneten ausbeuterischen Menschenhandel unter ständigem Ruf- und Raubmord als Geisel gehalten werden kann. Dabei kann sich ein Opfer bereits in einer bösen Situation befinden. Denn auch die darin geführte Sklaverei bedeutet, als Eigentum über eine Person ausgeübt wird. Auch mittels ständiger Überwachung auch in Foren wird das Überwachen und Geiseln mittels Gedankenspielen bei Dritten betrieben. Das tritt dann schon ein, wenn beispielsweise die Leibeigenschaft wie vorbezeichnet ausgeübt wird. Die Verpflichtung zur Erbringung von kostenlosen Dienstleistungen, die durch Zwang also meist Erpressungen, emotionale Erpressungen oder alleine schon die Nötigung ausgeübt werden. Zwangs- oder Pflichtarbeit umfasst die Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person verlangt wird, die unter der einmaligen oder ständigen Androhung einer Strafe steht oder dessen Leistungen nicht bezahlt werden. Für diese sich die Person nicht freiwillig angeboten hat oder sich in vorbezeichneten Lebensbedingungen gezwungener Maßen befindet. Der Menschenhandel bedeutet nicht nur die Reise eines anderen zu arrangieren oder alleine schon zu erleichtern, um diese Person, den Menschen auszubeuten. In allen Fällen werden nämlich einige der verletzlichsten Menschen in der Gesellschaft ihrer Würde und Grundfreiheiten beraubt und gezwungen, für den Gewinn oder Nutzen eines anderen bis kostenlos zu arbeiten. Wie hier auch beschrieben, wird das Selbstbestimmungsrecht entweder teilweise oder vollkommen eingeschränkt. Zudem werden die existenziellen Grundlagen zur Erreichung der Eigenständigkeit nachhaltig entzogen, die Täter lachen triumphierend, da sie über das frei verfügen, was sie dem Opfer entziehen. Die häufigsten Formen der modernen Sklaverei sind zwar sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung einschließlich Kinderarbeit und häusliche Knechtschaft, aber vor allem auch diese wie hier etwas ausführlich auch eingegangen ist. Es handelt sich dabei nicht selten um den dirigistisch angeordneten ausbeuterischen Menschenhandel in Tateinheit mit juristisch bezeichnetem Ruf- und Raubmord i.V.m. Geiselnahme zur Erpressung vorbezeichnetem zu dem auch auf meine Ausführungen zur Sklaverei hinzukommt.
 
 
Was bedeutet der juristisch bezeichnete Ruf- und Raubmord?
Im juristischen Sinn wird als Raubmord verstanden, wer mittels Mobbings, Stalkings, Foltern und Quälen, Gaslighting jemanden in den gedungenen Zustand führt, um ihn darin auszubeuten. Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird dieser dann an eine der Täterinnen innerhalb des Kreises zur Schutzgeldeinbringung und anderen derartigen Machenschaften weitergereicht, übergeben. Dirigistisch angeordnet ist dies dann eine dirigistisch angeordnete ausbeuterische Treibjagt innerhalb des Menschenhandels. Grundsätzlich als juristischer Raubmord gilt welcher in der Absicht dann handelt das fremde Gut mit Gewalttätigkeiten nicht nur physisch, sondern auch psychisch gegen die Person zum Teil an sich zu bringen, dazu auch das geistige Eigentum gilt in der zugleich dirigistisch angeordneten Ausbeutung dann die Person als Opfer auf der anderen Seite das materielle Vermögen geraubt bekommt. Es reiht sich um das Opfer eine Menge an Raubrittern, die dann von Zeit zu Zeit fliehen, wenn Aufdeckung naht. Im Grunde ist diese in die Arena gestellte Person als Opfer einer umfangreichen Täterschaft. So wird im Grunde Krieg gegen diese dem Raubmord ausgesetzte Person geführt um diese im Zustand des Gedungenseins zu halten. Dieser Art des Raubmordes ist allen voran eine grausame Tat und wird als bestellter juristischer Raubmord bezeichnet. Mittels ständiger Verleumdung vortäuschen von ungerechtfertigten Forderungen und Geldforderungen, Schutzgelderpressung welche allesamt zur vorbezeichneten Gefangenhaltung mittels vorbezeichneter Täuschungen mit offizieller sowie suggestiven Führungen Verleumdungen geführt und gehalten wird. Überdies wird dazu, dieser Person auch ständig das Existenzielle entzogen auch auf einen langanhaltenden Zeitraum. Hinzukommend ist, als stets irgendwelche Vergehen oder Straftaten durch mich geführt angezeigt werden, diese zur Aufhebung der Vergütungen führen sollen. Zudem auch zu gegen mich gerichteten Erpressungen führen soll. Ich betone, selbst wenn ich in dem geisteskranken Reigen eine Straftat begangen hätte oder würde, dann wäre dies in der überwiegenden schwerere der Gesamtstraftat wie hier insgesamt seit 1999 beschrieben ist, lächerlich und dürfte nicht geahndet werden, da diese Täter alle zusammenwirken ist deren Tat erheblich und mit dem Nürnberger Kodex zu ahnden. Die Straftaten diese ich angeblich begangen haben soll, sind in den Angaben des Polizeiregisters eingetragen, wobei ich diese begründet bestritten habe. Auch inzwischen mehrfach manipulierte Bildmaterialien die auch verbreitet wurden können nicht mehr greifen, da ich sicherlich mich nicht zu solchen Machenschaften bereit erkläre. Was letztendlich in 23 Jahren intensiver Überwachung auch bewiesen habe. Damit ich keine Eigenwehr erreichen kann, werden die existenziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit durch eine zunehmende umfangreiche Täterschaft nachhaltig entzogen. Da die Täter/innen sich auch umfangreich in der Ausbeutungsmaschinerie bereichern wollen, wie bereits beschrieben und nur das finanzielle Interesse bei diesen überwiegt. Da inzwischen auch der Polizeiapparat mit mehrfachen Zeichengebungen mich in dieses Spiel zur Verwirklichung der vorbezeichneten Straftatenansammlung mit hineinzieht, würde im Falle einer Gefahr der für mich wichtige Aufbau der existenziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit sofort negativ beeinflussend entzogen werden, auch bei Unterlassung solcher Leistungen würde ich dieser Gefahr ausgesetzt sein. Damit die Freiheitsberaubung in vorbezeichnetem Treiben aufrechterhalten bleibt und diese zur Geiselnahme weitergeführt wird. Die Gedankenspieler, welche ich oftmals in ihren Aggressionen zulasse, welche dazu dienen mich zu Gewalttätigkeiten anzustiften sind ebenso involviert. Ich meine sie bauen wie ein Architekt ein Konstrukt auf, welches oftmals sehr umfangreich und ausgeklügelt ist. Ein Täterkreis der an Art und Umfang täglich zunimmt und zugenommen hat. Daher ist es wichtig, man bleibt bei sich.

Dies auch im Ergebnis bedeutet, jeder der gegen mich vorgeht mit Nötigungen, Erpressungen und dergleichen mehr wie auch Betrugsdelikten und auch Beschlüssen, Urteilen und dergleichen mehr beteiligt sich an dem Gesamtverbrechen und hat seine Rechte damit allesamt verwirkt. Da ich stets in Notwehr handle, wie auch meine Einkommenslage dies deutlich beweist und die seit 1999 vorhandene Zwangslage, die aus dem Entzug der existenziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit herrührt, dies hingegen zu dem größten aller Verbrechen inzwischen zählt und für die Täter ab 1945 mit dem Nürnberger Kodex geahndet wurde.