Die Trennungsaktion von meiner Ehefrau war identisch in allen Bereichen. Laufend der Versuch mich in Aggressivitäten zu verwickeln, die ich ablehnte und mich daher auch distanzierte. Unwahrheiten, Verleumdungen, Atteste die etwas anderes aussagten als die Realität, mit der toxischen Begründung. Die Beteiligten kennen die strafrechtliche Situation, daher die Verursacher Anwälte in der Sache nun beauftragen, falsche Angaben und anderes führen zu dem gewünschten toxischen Ergebnis, alles wie gehabt in 1999, ich hatte in 1999 ohnehin und auch in 2004 genau die richtige Entscheidung getroffen und auch aktuell wieder. Damit beginnt deren Loslassen, bestehend aus Viktimisierungen und anderen Krankheitsbildern.
Betrachten wir dabei die Salzburg AG, welche bei weitem zu hohen Stromverbrauch mir in Rechnung stellte. Aktuell vor der Haftung stehen. Haftbar ist dafür die Salzburg AG in der Zeit ich ab April 2011 einer seltsamen nicht nachvolliehbaren Amensie unterlag. Interessant war dabei, als genau zu dem Zeitpunkt meine Stromwerte erheblich gestiegen waren, zuvor der Termin mit dem "Rechtsanwalt" Joachim Schw. in München hatte, mit Kanzlei in Dachau - nicht in Fürstenfeldbruck, ich verweise auf den 11.03.2011 zwischen 12:00 Uhr und 14:30 Uhr, dieser nach 10 Minuten erkannte, als sie alle zusammen eine Anklage ohne Beweise haben und daraufhin 2 Stunden und 20 Minuten unterstellend, beleidigend und befehdend eine bestimmte Reaktion von mir empfangen wollten. Als ich nach Salzburg zurück fuhr, wussten sie als ihre Anklagen ohne Erfolg bleiben, deren Verbrechen hingegen erfolgreich am 11.03.2011 gegen 14:30 Uhr wie von diesen Beteiligten gewünscht eingetreten ist. Grauenhaft.... Hieran waren viele beteiligt.
Nach meinem Dafürhalten und so wie sich die Situation seit 2010 also seit Mietbeginn darstellte war seine aktuelle und erneute Forderungsanzeige letztendlich ein Vertuschungsversuch, nach dem alten Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Ebenso seine Verkaufsanzeige der Immobilie, die auch tatsächlich beabsichtigt ist oder war. Mit der Übernahme wollte er über die vorhandenen Betrugsdelikte hinaus auch noch die Kaution einbehalten. Daher hatte ich von einem alten Recht gebrauch gemacht, Gefahr in Verzug, diese Vorgehensweise ich anzeigte und 2 Monatsmieten auch begründet einbehalten hatte. Zusätzlich ihm die beiden Listen zusandte, als Beweis die Kommune Salzburg, das Magistrat Streitschlichtungsstelle zur Glaubhaftmachung integrierte. Dabei stellte ich auch unter Beweis, als dieser als ehemals Mitarbeiter der österreichischen Finanzämter als einer der mutmaßlichen Initiatoren gilt, der meinen Vermögensverlust bewirkte. Zudem auch weitere. Diese seit 1999 unaufhörlich unter ständiger Bewachung und Schuldzuweisung an Dritte das Eingangserwähnte Mobbing, Stalking, Foltern und Quälen betrieben haben.
Dazu sind auch bei der Post die Ausspähungen der Adressaten dienlich, so auch die ständigen Ärgernisse und Befehdungen. Es handelt sich außerdem um Unterwerfungshandlungen zur Schutzgelderpressung. In der ein weiteres Delikt betrieben wird, die Zugehörigkeitserpressung. Anlässlich in der Gesamtheit eine Umorientierung der bisherigen Denk- und Lebensweise geführt werden soll, wird.
Auch das Einschränken der Bewegungsfreiheit, der Selbstentfaltung ist eines der Delikte welches von diesen Kriminellen ausweitend geführt wird. Verleumdungen, Provokationen sind lediglich zur Herabsetzung und ähnlichem kriminellen Zwecken angedacht, wie beispielsweise unter Buchstabe g) und f) Absatz 7/8 mit Querverweis verwiesen wird. Dies war in meinem Fall nur möglich, weil man mir ab 1998/1999 die existenziellen Grundlagen zur Erreichung meiner Eigenständigkeit nachhaltig entzogen hat und nach wie vor entzieht. Letztendlich sollte dies eine laufende Züchtigung werden, diese seit 1999 betrieben wurde. Im Falle meines Überlebens ging es darum mich zu Schutzgelderpressungen gefügig zu machen.
Erhebliche Einschüchterungsversuche dienen lediglich zur Gefügigmachung und Unterwerfung. Was auch nachvollziehbar ist.
Daran nehmen auch Anstifter teil die sich weit in Österreich befinden, bei diesen der Sinn zwischen Recht und Unrecht entweder beschädigt oder zerstört ist. Diese hingege nur Arbeit und unnötig Schwierigkeiten bereiten. Dabei handelt es sich um diejenigen welche seinerzeit Gorbatschow als 90 % zu viel und als toxische Personen bezeichnete.
Eine Vereitelung mittels Vertuschung ist wie eine Begünstigung oder Hehlerei, Geldwäsche zu betrachten und als ein Anschlussdelikt zu werten. Es handelt sich um ein Erfolgsdelikt. Im Strafverfahren hat der Verteidiger eine etwas heikle Stellung, er kann den Verletzten bitten seine Strafanzeige und Strafantrag zurückzunehmen, wahrheitswidrige Angaben darf er hingegen keine machen. Der Beklagte hingegen schon, spricht hingegen seine Glaubwürdigkeit im Verfahren ab. Da die Familie Vermieter gemeinsam handelnd auftritt, kann diese dagegen nicht von dem Recht Gebrauch machen, als sie den Angehörigen schützen, oder gleichgestellte Maßnahmen anzeigen.
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